Die Compliance Organisation
Im Jahr 2010 hat die Firma Carl Friederichs ein Compliance-Management-System aufgebaut. Die bisherigen Regelungen wurden in einem ganzheitlichen Compliancesystem zusammengeführt. Ziel war die Erfüllung von Anforderungen im Internationalen Wettbewerb, insbesondere in der Zusammenarbeit mit den Fahrgestelllieferanten wie der Daimler AG oder der Volkswagen AG. Die einheitlichen Verhaltensstandards wurden in unsere Compliance-Richtlinie eingearbeitet und sind jedem Mitarbeiter jederzeit über das Intranet zugänglich. Zur Sicherung und Vermittlung aktueller Complinacestandards werden in regelmäßigen Abständen externe Fachleute zu In-house-Schulungen herangezogen. Als vorerst letzter Baustein unseres Compliance-Management-Systems wurde im Januar 2017 ein Ombudsmannsystem eingeführt.
Ombudsmannsystem
Durch die Aktualisierung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bestehen zwei verpflichtende Meldekanäle (intern und extern). Für den internen Meldekanal unserer Organisation ist ein Ombudsmannsystem implementiert. Der externe Meldekanal wird beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Weiterhin werden für spezielle Zuständigkeitsbereiche Hinweisgebersysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und beim Bundeskartellamt (BKartA) eingerichtet.
Der für den internen Meldekanal eingerichtete Ombudsmann fungiert als zentrale Meldestelle für unkorrekte Geschäftspraktiken. Er ist Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber (whistle blower) und Ratsuchende, die sich auch anonym an ihn wenden können. Er behandelt die ihm zur Kenntnis gebrachten Sachverhalte vertraulich. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Hinweisgebers ist der Ombudsmann weder berechtigt, noch verpflichtet, der Carl Friederichs GmbH die Identität des Hinweisgebers bzw. Ratsuchenden oder offenbarte Sachverhalte mitzuteilen. Zusätzlich schützt die anwaltliche Schweigepflicht den Hinweisgeber. Die Carl Friederichs GmbH liegt mit diesem Ombudsmannsystem und der damit verbundenen fakultativen Anonymität weit über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard. Im Sinn geschützter Kommunikationswege für Mitarbeiter wurde Rechtsanwalt Dr. Dr. Jens Müller von der Carl Friederichs GmbH ab dem 01.01.2017 zum externen Ombudsmann berufen.
Die Kontaktdaten unseres Ombudsmanns lauten wie folgt:
Dr. Dr. Jens Müller
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Winkeler Straße 76 65366 Geisenheim
Telefon +49 6722 9949948
Telefax +49 6722 9949947
Handy +49 152 29453981
info(at)rechtsanwalt-geisenheim.de
www.rechtsanwalt-geisenheim.de
Die Kontaktdaten der externen Meldestellen lauten wie folgt:
Bundesamt für Justiz (BfJ)
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Meldestelle: Financial Intelligence Unit (FIU)
Bundeskartellamt (BKartA)
www.bundeskartellamt.de
Ansprechpartner
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Spezialfahrzeuge
Henrik Schepler / Geschäftsführer
Verkauf Spezialfahrzeuge / Export
Telefon +49 69 94 1004 03
vertrieb@cf-frankfurt.de
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Reparatur und Lack
Stephan Berger / Geschäftsführer
Telefon +49 69 94 1004 1
gf@cf-frankfurt.de
FINANZEN, CONTROLLING & COMPLIANCE
Christian Tuscher / Prokurist
Leiter Finanzen und Controlling
Telefon +49 69 94100434
finanzen@cf-frankfurt.de
PERSONAL
Anja Sebeikat
Personal
Telefon +49 69 94100406
personal@cf-frankfurt.de